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Ratstelegramm vom 16. Juli 2015

 
1.   Niedersächsisches Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKInvFG)
 

Die Landesregierung hat den Entwurf eines NKInvFG beim Niedersächsischen Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf regelt die Weiterleitung der vom Bund durch das Gesetz zur Förderung von Inves­titionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInVG) bundesweit bereitgestellten 3,5 Mrd. €, von denen 327,5 Mio. € auf Niedersachsen entfallen. Mit einem Inkrafttre­ten des NKInvFG ist noch im Juli 2015 zu rechnen. Die Verteilung auf die in Niedersachsen zu för­dernden 425 Verwaltungseinheiten können der beigefügten Tabelle entnommen werden (Anlage 1).
 

Anlage 1
 
 
2.   Energiewende
 

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 1. Juli 2015 wesentliche Eckpunkte zur weite­ren Ausgestaltung der Energiewende beraten. Das Eckpunktepapier ist als Anlage 2 beigefügt.
 
Wesentliche Eckpunkte sind:
 
-   Der Strommarkt soll zu einem Strommarkt 2.0 weiterentwickelt und mit einer Kapazitätsreserve abgesichert werden.
-  Der ursprüngliche Plan zur Einführung einer Klimaabgabe wird aufgegeben.
-   Es sollen Braunkohlekraftwerke im Umfang von 2,7 Gigawatt Strom stillgelegt werden und zu­nächst als Reserve vorgehalten werden.
-   Zur Schließung der Lücke zu CO² Reduktion bis 2020 (22 Mio. Tonnen) wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart:
§   So sollen u. a. die Mittel für die KWK-Förderung auf 1,5 Mrd. pro Anno aufgestockt werden.
§   Zudem sollen die Fördermittel für mehr Energieeffizienz bei Verbrauchern und Kommunen bis 2020 um bis zu 1,2 Mrd. pro Jahr aufgestockt werden.
-   Beim Thema Netzausbau soll bei den neuen Gleichstromtrassen die Erdverkabelung den Vorrang erhalten.
-   Beim Ausstieg aus der Kernenergie will die Bundesregierung die Energiekonzerne beim Rückbau und der Lagerung in die Pflicht nehmen.
 
Anlage 2
 

 
3.   Inklusion im Schulbereich - Konnexität
 

Das Niedersächsische Kultusministerium bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für ein Schulinklusionskostenerstattungsgesetz vor. Dieses soll nach der Ressortabstimmung und Freigabe durch das Kabinett den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung übersandt werden.
 
Inhaltlich soll mit dem Gesetzentwurf die Vereinbarung zur Inklusion im Schulbereich umgesetzt werden. Die ausgehandelten Summen und vereinbarten Verteilungskriterien sind unverändert.
 
Sobald uns der vom Kabinett zur Anhörung freigegebene Entwurf des Gesetzes vorliegt, werden wir Sie hierüber informieren.
 
Ergänzend weisen wir auf die Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums auf eine kleine Anfrage (Frage Nr. 43. Landtags – Drs. 17/2905) hin:
 

„43. Abgeordneter Kai Seefried (CDU)
 
 
Kosten der schulischen Inklusion: Wie unterstützt das Land die kommunalen Schulträger?
 
In einer Pressemitteilung vom 17. November 2014 hat das Kultusministerium erklärt, dass sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen „grundsätzlich über die Kosten für die weitere Umsetzung der schulischen Inklusion verständigt“ habe. Der Mitteilung zufolge sollte eine entsprechende Verein­barung zeitnah unterzeichnet werden.
 
Ich frage die Landesregierung:
 
1.   Wann wurde die Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzen­verbänden zu den Inklusionskosten unterzeichnet?
2.   In welcher Form wurden bzw. werden die Kommunen als Schulträger konkret darüber informiert, mit welchen zusätzlichen Landesmitteln sie für ihre Schulen zu welchem Zeitpunktrechnen können?
3.   Mit welchen zusätzlichen Landesmitteln (in Euro) pro Schule bzw. pro Schüler können die niedersächsischen Kommunen als Schulträger rechnen, und welcher Verteilungsschlüssel soll angewandt werden?
 
Niedersächsisches Kultusministerium
 
Die Umsetzung der inklusiven Schule ist eine gesamtgesellschaftliche, umfassende Aufgabe und erfolgt nachhaltig, schrittweise und behutsam. Im Mittelpunkt der gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kommunen stehen die Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte Teilhabe an Bildung. Ziel ist es, das gemeinsame zielgleiche und zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Dabei ist das Land für die pädagogische Ausgestaltung verantwortlich, während die sächlichen Voraussetzungen auf der Basis gesetzlicher Festlegungen von den kommunalen Schulträgern zu schaffen sind.
 
Um die kommunalen Schulträger zu unterstützen, hat die Landesregierung zeitnah nach dem Regierungswechsel die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule aufgenommen und Ende 2014 mit konkreten Ergebnissen abgeschlossen. Derzeit wird die Umsetzung dieser Ergebnisse erarbeitet, wobei auch hier die Maxime ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ gilt.
 
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
 
Zu 1:
Es ist der Landesregierung gelungen, sich mit den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Kosten für die weitere Umsetzung der inklusiven Schule zu verständigen. Diese Einigung stellt einen Meilenstein dar. Um die Einigung formal umzusetzen, wird derzeit die Vereinbarung inhaltlich eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und sodann unterschrieben werden. Parallel hierzu wird die gesetzliche Regelung erarbeitet. Die kommunalen Spitzenverbände sind bereits jetzt auf der Arbeitsebene in die Erstellung der Entwurfsfassung des Gesetzes eingebunden.
 
Zu 2:
Die kommunalen Schulträger wurden bzw. werden durch die kommunalen Spitzenverbände über die vereinbarten Ergebnisse informiert.
 
Zu 3:
Die Verteilung der Mittel erfolgt auf der Basis der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich und im Sekundarbereich I der allgemeinen öffentlichen Schulen und der vereinbarten Gesamtsummen.
 
Für das Schuljahr 2014/2015 besuchen zum Stichtag 22.09.2014 insgesamt rund 688 000 Schülerinnen und Schüler den Primarbereich oder den Sekundarbereich I einer allgemeinen öffentlichen Schule. Dies ergibt bei einer Leistung des Landes an die Schulträger von 11,7 Millionen Euro für 2015 - vorbehaltlich einer konkreten Berechnung auf der Basis der noch zu unterzeichnenden Vereinbarung - einen Pro-Kopf-Betrag von etwa 17 Euro.
 
Für das Jahr 2016 wird der Gesamtbetrag auf 20 Millionen Euro für investive Maßnahmen der Schulträger erhöht werden. Die für die Verteilung der Mittel zugrunde zu legenden Schülerzahlen für den Primarbereich und den Sekundarbereich I werden erst mit der Schulstatistik für das Schuljahr 2015/2016 konkret vorliegen. Daher kann gegenwärtig zu einem Pro-Kopf-Betrag keine konkrete Aussage gemacht werden.
 
Eine Berechnung pro Schulträger wird erst mit Zuweisung der Leistung an den Schulträger vorgenommen. Eine Berechnung in Bezug auf eine einzelne Schule erfolgt nicht, da der Schulträger im Rahmen seines Selbstverwaltungsrechts eigenständig entscheidet, wie und in welcher Schule die Mittel in Anbetracht der Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule verwendet werden.“
 

 
4.   Bündnis Duale Berufsausbildung – Koordinierte Beratungsstruktur / „Jugendberufsagentur“
 

Das Niedersächsische Kultusministerium hat Eckpunkte für die Ausschreibung von „Modell-Jugend-Berufsagenturen“ herausgegeben:
 
„Im Übergangsbereich von der Schule in den Beruf gibt es neben den Schulen mit der Arbeitsagentur, den Jobcentern, Kommunen, Stiftungen, Bildungsträgern und Vereinen viele weitere Akteure. Diese setzen eine oft unübersichtliche Vielzahl von Bundes-, Landes- und kommunalen Projekten am Übergang Schule - Beruf um. Zu häufig sind diese Initiativen vor Ort nicht aufeinander abgestimmt und koordiniert. Was fehlt, ist eine zentrale Anlaufstelle, in der sich alle relevanten Akteure im Rahmen des Übergangs Schule - Beruf wiederfinden.
 
Eine positive Lebensperspektive junger Menschen ist zentral mit einem reibungslosen und verlustfreien Berufseinstieg verknüpft. Das gilt für alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger, aber insbesondere für jene Jugendlichen mit geringeren Chancen auf dem Ausbildungsmarkt. Übergeordnetes Ziel ist es, dass jede und jeder Jugendliche die Möglichkeit erhält, einen Berufsabschluss zu erlangen – mit der Priorität im Dualen System. Darum gilt es im Flächenland Niedersachsen Konzepte zu entwickeln, die Schnittstellen unterschiedlicher Systeme sachgerecht zusammenführen und die am Ende das Ziel einer koordinierten Begleitungs- und Beratungsstruktur (JBA) ‚Beratung aus einer Hand‘ verfolgen. Deshalb will die Landesregierung Projekte und Bemühungen unterstützen, die künftig die Übergangsprozesse ziel- und lösungsorientiert und damit effizient begleiten.
 

 

Wesentliche Zielsetzungen für Jugendberufsagenturen in Niedersachsen:
Als ideale Zielvorstellung wird die echte ‚Hilfe aus einer Hand‘ angesehen, bei der Jugendliche nur auf eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner treffen, die oder der sämtliche Hilfe- und Leistungskoordination sowie Begleitung übernimmt.
 
Weiteres Ziel ist eine Beratung und Begleitung in einer zentralen Anlaufstation für alle Jugendlichen. Jugendliche sollen dabei passgenau die Hilfe erhalten, die sie brauchen, um eine Berufsausbildung auszuwählen, aufzunehmen, durchzuführen, erfolgreich abzuschließen und sich nachhaltig im Berufsleben zu integrieren. Dieses Ziel erfordert verschiedene Rahmenbedingungen, unter anderem:
 
•   eine Verbesserung der bestehenden Beratungsleistungen und -abläufe,
•   eine systematische Vernetzung aller handelnden Akteurinnen und Akteure durch die JBA im Sinne einer abgestimmten Angebotssteuerung und einer verbesserten Transparenz (systematischer Lückenschluss), so dass keine Jugendliche und kein Jugendlicher verloren geht,
•   Übernahme einer ganzheitlichen Verantwortung im Sinne einer Begleitung der Jugendlichen zu den jeweilig zuständigen Stellen sowie Schaffung von Transparenz über Ange-bote, Hilfe und Möglichkeiten,
•   Entwicklung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Ansprachen und konkreter Ange-bote,
•   eine Begleitung von Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf bis zum Abschluss einer Aus-bildung, bzw. bis zum Einstieg in den Arbeitsmarkt.
 
Erforderliche Rahmenbedingungen:
-   Die Einrichtung einer JBA muss sich an regional spezifische Rahmenbedingungen anpassen. Im Rahmen der Erprobung sollen die Modellversuchsbeteiligten in den Regionen Standards entwickeln und Ziele vereinbaren.
 
-   Eine gefestigte, strategische Allianz der Handlungspartnerinnen und -partner in den Modell-Regionen ist für den Erfolg der JBA zwingend notwendig. Diese Allianz sollte u. a. zu einer gemeinsamen Maßnahmenplanung und einer Bündelung der Ressourcen führen. Gemeinsame Rahmenvereinbarungen mit Handlungsstandards und Zielvereinbarungen sowie (Koordinierungs-)Strukturen (bspw. ein Steuerkreis) sind dabei hilfreich. Diese Allianz sollte alle für die Integration der Jugendlichen zuständigen Institutionen umfassen:
 
• Agentur für Arbeit,
• Jobcenter,
• Kommunen (z.B. Jugendhilfeträger, Schulträger),
• Schulen/Niedersächsische Landesschulbehörde.
 
Die Partnerschaft sollte sukzessive um weitere Institutionen erweitert werden, wie allgemein bildende und weiterführende Schulen, die Sozialpartner, Kammern, Bildungsträger, soziale Beratungseinrichtungen etc.
 
-   Der Ort der zentralen Anlaufstelle sollte den niedrigschwelligen Charakter des Angebots unterstützen. Die regionalen Standorte der JBA sollten gut erreichbar sein und die wesentlichen Angebote unter einem Dach bündeln, um die Wege für die Jugendlichen kurz zu halten. Ziel ist es, dass sich die Jugendlichen mit ihrem Anliegen nur an eine Stelle wenden müssen, die dann eine ganzheitliche, koordinierende Verantwortung übernimmt“
 
 

5.   Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
 

Im Dezember 2014 hatte sich der Bund bereit erklärt, Länder und Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern zu entlasten. Im Juni 2015 schließlich hat der Bund erklärt, den ursprünglich für 2016 vorgesehenen Entlastungsbetrag in Höhe von 500 Mio. Euro auf 2015 vorzuziehen. Von dem auf Niedersachsen entfallenden Anteil in Höhe von zweimal 45 Mio. Euro sollen jeweils 40 Mio. Euro an die Kommunen weitergeleitet werden.
 
Die Landesregierung hat darüber hinaus entschieden, für das Jahr 2015 weitere Mittel in Höhe von 40 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, um angesichts stark steigender Flüchtlingszahlen die Kostenlast für die Kommunen abzumildern.
 
Zudem muss das Land die Hälfte der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel über einen Zeitraum von 20 Jahren refinanzieren.
 
Insgesamt stehen somit für das Jahr 2015 zusätzlich 120 Mio. Euro für die Aufnahme und Unterbrin­gung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zur Verfügung. Einen entsprechenden Gesetzent­wurf hat die Landesregierung im Juni 2015 in die Beratungen des Landtages eingebracht.
 
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat im Rahmen ihrer Stellungnahme an­erkannt, dass das Land die Bundesmittel weitestgehend weiterreicht und dass es 40 Mio. Euro aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. Gleichwohl wurde darauf hingewiesen, dass diese Mittel weder der Höhe nach ausreichend sind noch dass eine einmalige Entlastung eine strukturelle Verbesserung der unzureichenden Finanzierungsregelung darstellen könne. Wir haben nachdrücklich eine dauer­hafte und auskömmliche Finanzierung der Aufgabe der Kommunen eingefordert. Unter Verweis auf die im Herbst mit dem Bund vereinbarten Gespräche zu einer weiteren dauerhaften Beteiligung des Bundes an den Kosten der Aufnahme von Asylbewerbern ist derzeit allerdings nicht mit einer kurzfris­tigen dauerhaften Regelung zu rechnen.
 
6.   Informationen zum freiwilligen Engagement für Flüchtlinge und mit Flüchtlingen
 
Die Aufnahme von Flüchtlingen in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden wird vielerorts von einem großen ehrenamtlichen Engagement begleitet. Die an einer ehrenamtlichen Tätigkeit interes­sierten Menschen haben häufig einen erheblichen Informationsbedarf oder wollen sich für ihre ehren­amtliche Tätigkeit fortbilden.
 
Auf dem Freiwilligen-Server Niedersachsen – www.freiwilligenserver.de – sind nunmehr umfangreiche Informationen hierzu eingestellt worden. Engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für Flüchtlinge in Niedersachsen einsetzen möchten, finden hier Kontaktmöglichkeiten zu Ansprechpartnerinnen in koordinierenden Stellen, Fortbildungsangebote für die Arbeit für und mit Flüchtlingen und Informati­onsmaterial über ehrenamtliches Engagement für und mit Flüchtlingen.
 
Mit freundlichen Grüßen                2 Anlagen
 

Heiger Scholz
Hauptgeschäftsführer
 


Dokumente:

Ratstelegramm vom 15. Juli 2015 (PDF, 33 kB)


Anlage 1 zum Ratstelegramm vom 15. Juli 2015 (PDF, 535 kB)


Anlage 2 zum Ratstelegramm vom 15. Juli 2015 (PDF, 88 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 573 kB)