Nach den großen Erfolgen der letzten beiden Ratsmitgliederkonferenzen
werden wir auch in diesem Jahre eine Konferenz für alle Ratsmitglieder
durchführen. Bitte merken Sie sich schon heute den Termin vor:
28. Mai 2016, 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, in Hannover.
Die Einladung mit entsprechenden Informationen über Inhalte, Ablauf und
Ort wird rechtzeitig vor der Sitzung zugesandt.
2.
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 28. Januar 2016
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder fassen folgenden gemeinsamen Beschluss:
1. Für diejenigen, die ein Bleiberecht haben, gilt es, Integration aktiv
zu gestalten. Denn eine erfolgreiche Integration ist auch im Hinblick auf
den demografischen Wandel eine Chance für alle und wird von vielen
gesellschaftlichen Verantwortungsträgern unterstützt. Die
Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder sprechen sich deshalb für ein zwischen Bund und Ländern
abgestimmtes Integrationskonzept für Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive aus. Es bedarf dazu einer kontinuierlichen Anpassung der
Regelsysteme und der Infrastruktur, vor allem in den Bereichen
Sprachförderung, Integrationskurse, Bildung, Ausbildung, Studium und
Arbeitsmarkt sowie beim Wohnungsbau. Sie werden sich zügig über die
erforderlichen Schritte verständigen; hierzu wird eine
Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet, die bis Ende Februar 2016 erste
Eckpunkte und bis Ende März 2016 ein Konzept unterbreitet.
Das Gelingen der Integration einer so großen Zahl von Menschen, die aus
anderen Kulturen und Rechtssystemen kommen, setzt unabdingbar ein deutliches
Eintreten für die Werte und Verfassungsnormen unseres Rechtsstaates
voraus. Unser demokratisches Gemeinwesen basiert auf den Menschen- und
Bürgerrechten des Grundgesetzes. Bürgerinnen und Bürger setzten
sich auf ihrer Grundlage mit vorbildlichem demokratischem Engagement
für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ein. Diese Werte gilt es
zugleich wirksam zu schützen. Auch vor dem Hintergrund der stärkeren
Inanspruchnahme von Polizei und Ländern bleibt der Staat Garant
für die öffentliche Sicherheit in unserem Land.
Sicherheitslücken dürfen nicht entstehen.
2. In Anbetracht der erheblich gestiegenen und voraussichtlich weiter
steigenden Zahl von ausreisepflichtigen Ausländern werden Bund und
Länder ihre Maß-nahmen im Bereich der Rückführung weiter
verstärken. Nötig ist eine intensivere Kooperation zwischen den
beteiligten Stellen ebenso wie eine zusätzliche Erhöhung der
Anstrengungen aller beteiligten Akteure. Wer keinen Schutzbedarf geltend machen
kann, muss das Land so zügig wie möglich verlassen.
Alle staatlichen Ebenen bauen ihre administrativen und personellen
Kapazitäten aus. Die Förderung freiwilliger Rückkehr soll
verstärkt werden. Angebote zur Rückkehrhilfe sollten aktiv an
Zuwanderer ohne Bleibeperspektive herangetragen werden. Für den Fall, dass
Ausreisepflichten nicht freiwillig erfüllt werden, wird entschlossen von
gesetzlich eröffneten Handlungsmöglichkeiten im Bereich der
Abschiebung Gebrauch gemacht. Nötig ist eine weitergehende Zentralisierung
der Rückführungsprozesse mit einheitlichen Ansprechpartnern
überall dort, wo Bund und Länder unmittelbar zusammenarbeiten.
Wo nötig, sollen verbleibende gesetzliche
Rückführungshindernisse beseitigt werden.
Der Bund wird seine Rückführungspolitik gegenüber wichtigen
Herkunftsstaaten fortentwickeln. Die Akzeptanz von EU-Laissez-Passer-Dokumenten
bleibt gegen-über allen Herkunftsstaaten ein prioritäres Ziel.
Bei der Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten muss im Rahmen eines
umfassenden Ansatzes in allen Politik-bereichen verstärkt
berücksichtigt werden, in welchem Umfang diese Staaten bei
Rückführungen kooperieren. Vonnöten ist darüber hinaus eine
Verschlankung der bilateralen Rückführungsprozesse im
Verhältnis zu Herkunftsstaaten.
Bund und Länder bitten die Bund-Länder-Koordinierungsstelle Asyl die
Rückführung zu koordinieren und
-
Fortschritte bei Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zu messen,
- Handlungsdefizite zu identifizieren,
-
weitere Handlungserfordernisse festlegen und konkrete Handlungs-empfehlungen zu
geben,
-
die Kooperation zwischen allen beteiligten Stellen zu verbessern,
-
das aktuelle Migrationsgeschehen zu beobachten und hieraus abgeleitet
rückführungspolitische Prioritäten festzulegen,
-
ein rückführungspolitisches Meldesystem einzurichten.
Hierbei wird auf die Arbeit der Bund-Länder-Koordinierungsstelle
Integriertes Rückkehrmanagement, die Bund-Länder-AG
Rückführung und die Organisationseinheit Passersatzbeschaffung beim
Bundespolizeipräsidium aufgebaut.
Protokollerklärung Thüringen
Die Beschleunigung der Asylverfahren neu ankommender Menschen ist richtig und
verschafft klare Perspektiven. Für die Menschen, die durch die viel zu
langen Verfahren der Vergangenheit keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben
(Kettenduldungen, ohne legalen Status, unentschiedene Fälle), aber bereits
seit Jahren in Deutschland sind und sich bereits integriert haben, können
beschleunigte Rückführungen nicht mehr greifen. Diese Menschen
brauchen ein sicheres Bleiberecht über eine Altfallregelung.
3.
Handeln für Nachhaltigkeit und Entwicklungszusammenarbeit
Das Engagement der Kommunen in Niedersachsen
Regionalveranstaltungen für Kommunen:
Hannover, am 26. April 2016,
Oldenburg, am 25. Mai 2016
Die Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN)
führte in Kooperation mit der Niedersächsischen Staatskanzlei und den
kommunalen Spitzenverbänden im Auftrag der Servicestelle Kommunen
in der Einen Welt (SKEW) der Engagement Global eine
Befragung zum entwicklungspolitischen Engagement niedersächsischer
Kommunen
durch. Die Befragung ist mittlerweile weitgehend abgeschlossen.
Nun möchte die SKEW gerne die Ergebnisse der Befragung vorstellen und Ihre
Meinung dazu einholen. Darüber hinaus möchte sie mit Ihnen
darüber diskutieren, wie sie Kommunen bei ihrem Engagement noch
stärken kann. Praxisbeispiele aus Kommunen werden dazu dienen, sich ein
konkretes Bild zu nachhaltiger Entwicklung zu verschaffen.
Dazu finden zwei Regionalveranstaltungen statt: Am 26.04.2016 in
Hannover und am 25.05.2016 in Oldenburg, jeweils von
9.30 bis 16.00 Uhr.
Die Veranstaltungen finden statt in Kooperation mit der Niedersächsischen
Staatskanzlei und werden vom Niedersächsischen Städtetag, dem
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und vom
Niedersächsischen Landkreistag unterstützt.
Weitere Informationen und das Programm werden sie mit einem der Ratstelegramme
Ende März oder Anfang April erhalten.
4.
Niedersächsischer Städtetag?- -GEFÄLLT MIR!
Medium_438.23881.1
Erhalten Sie Informationen, Hinweise, Positionen, Beschlüsse ab sofort
auch über facebook. Mit einem Gefällt mir-Klick auf
unserer neuen Seite ist dies möglich.
Gern können Sie diese Seite auch teilen oder Ihre Freunde
einladen, die Seite ebenfalls zu liken.
Medium_438.23882.1
http://www.facebook.com/niedersaechsischerstaedtetag
5.
Internetseiten des Niedersächsischen Städtetages neu aufgelegt
Auch die Internetseiten des Niedersächsischen Städtetages sind neu
gestaltet worden. Unter der Internetadresse
http://www.nst.de
finden sich Informationen zum Verband und aktuelle Neuigkeiten.
Medium_438.23883.1
Unter anderem sind unter dem Menüpunkt Aktuelles auch die
monatlichen Ausgaben dieses Ratstelegramms und der Verbandszeitschrift
NST-Nachrichten zu finden.
Die Verbundenheit mit seinen Mitgliedern wird durch die wöchentliche
wechselnde Darstellung des Rathauses einer Mitgliedsstadt, -gemeinde oder
samtgemeinde dokumentiert. Den Anfang macht in dieser Woche das Rathaus
der Stadt Aurich.
Wesentliche technische Neuerung ist die optimierte Darstellung für alle
Endgeräte. Egal ob PC, Tablet oder Smartphone die neuen Seiten
werden immer auf die Größe des Bildschirms angepasst.
6.
Ausschreibung der Stellen für Schulsozialarbeit
Die Landesschulbehörde schreibt derzeit die aus dem Nachtragshaushalt 2015
zugesagten 100 Stellen für die Schulsozialarbeit aus.
Die Stellenausschreibungen und verteilung können auf der
Internetseite der Landesschulbehörde (
www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de
) eingesehen werden.
Das Kultusministerium hat die Verteilung der Stellen auf die Landkreise und
kreisfreien Städte auf Grundlage einer Abfrage im November 2015 bei den
Schulen vorgenommen. Abgefragt wurde die Anzahl der Neuzugänge in den
letzten acht Monaten ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen. Die
Verteilung der Stellen erfolgte nach folgenden Kriterien:
Anzahl der zugewiesenen Stellen:
unter 100 = 1 Stelle
100 600 = 2 Stellen
601 1.000
= 3 Stellen
über 1.000
= 4 Stellen
Kriterien für die Auswahl der Schulen waren:
Grundschule
vorwiegend Ganztagsschule
Schule mit hohen Flüchtlingszahlen
Keine pädagogischen Mitarbeiter an GTS im (Landesdienst)
Die Zuweisung der Stellen erfolgte ausschließlich in der Verantwortung
des Landes, von den Kommunen war nichts zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Medium_438.23884.1
Heiger Scholz
Hauptgeschäftsführer
Dokumente:
Ratstelegramm vom 16. Februar 2016 (PDF, 218 kB)
Alle Dokumente als Zip (ZIP, 1.8 MB)
Kontakt: s.behla@nst.de