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Ratstelegramm vom 15. August 2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

1.    Einladung zur regionalen Fachtagung Global Nachhaltige Kommune in Niedersachsen

 

Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global veranstaltet zwei regionale Fachtagungen „Agenda 2030 vor Ort - Global Nachhaltige Kommune in Niedersachsen“ am 28. September 2017 in Lüneburg sowie am 28. November 2017 in Göttingen für kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie kommunalpolitisch Engagierte aus Niedersachsen. Praktikerinnen und Praktiker berichten von ihren Erfahrungen und präsentieren übertragbare Projekte. Im Gespräch werden Probleme benannt sowie Lösungen diskutiert. Die Veranstaltungen finden statt in Kooperation mit der Niedersächsischen Staatskanzlei und werden unterstützt von den niedersächsischen kommunalen Spitzenverbänden.

 

Nähere Informationen können der beigefügten Seminarausschreibung nebst Programm und Anmeldeformular entnommen werden.

 

Anlage

 

2.    Cybersicherheit im Vorfeld von Wahlen

 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Vorfeld der anstehenden Wahlen darauf hingewiesen, dass Cyber-Angriffe die Online- und Social Media-Präsenzen der Parteien, aber auch der Politikerinnen und Politiker beeinflussen oder die Wahrnehmung deren Inhalte und Programme in der Öffentlichkeit verzerren könnten. Das BSI hält auch Angriffe für möglich, die die Organisation der Wahlen im Vorfeld oder die Durchführung der Wahl beeinträchtigen sollen. Dabei seien auch prinzipiell Angriffe auf Meldeämter und Wahlbehörden denkbar, wenn auch nur, um Zweifel an der Authentizität der Daten der Wahlregister entstehen zu lassen.

 

An die Behörden hat das BSI entsprechende Hinweise herausgegeben. auf der Webseite www.bsi-fuer-buerger.de hat das BSI für Vertreterinnen und Vertreter von Parteien sowie alle Bürgerinnen und Bürger Tipps und Empfehlungen zum Umgang mit Sozialen Medien, sicheren Passwörtern und digitalen Identitäten zusammengestellt. Warnungen und Sicherheitshinweise sind zudem über den kostenlosen Warn- und Informationsdienst Bürger-CERT erhältlich.


 

3.    Antragsformular für Hochwasser-Soforthilfe ab sofort verfügbar

 

Das Niedersächsische Umweltministerium hat wie folgt informiert:

 

„…dass ab sofort (ab Freitag, 11.08.2017) die Antragsunterlagen für die Soforthilfe bei Hochwasserschäden mit der Internetadresse www.Hochwasser.Niedersachsen.de freigeschaltet sind. Auskünfte erhalten die Antragsteller bei den zuständigen Kommunen (Kreisfreie Städte bzw. Landkreise). Die Kommunen geben Antragsformulare aus, beraten telefonisch oder persönlich und sind auch behilflich beim Ausfüllen der Formulare.

 

Hier zur Info der Wortlaut unserer Pressemitteilung zur Soforthilfe von Mittwoch, den 09.08.2017: 50 Millionen Soforthilfe für Hochwasseropfer: Anträge können ab nächster Woche gestellt werden.

 

Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro sollen für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitgestellt werden. Das hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages heute (Mittwoch) einstimmig beschlossen. Der zunächst vorgesehene Mittelansatz orientierte sich an den Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2013. Nach der ersten vorläufigen Schadensanalyse zeichnet sich ein höherer Bedarf ab. Voraussichtlich in der nächsten Woche wird der Niedersächsische Landtag darüber endgültig entscheiden.

 

‚Durch den Dauerregen im südlichen und östlichen Niedersachsen sind vielerorts Hochwasser entstanden, auf die kaum jemand vorbereitet war. Die Wassermassen haben zum Teil heftige Schäden verursacht und Menschen auch existenziell bedroht,‘ so Umweltminister Stefan Wenzel.

 

‚Um den von den Hochwasserereignissen in Niedersachsen betroffenen Menschen und Kommunen schnell und unbürokratisch helfen zu können, sollte möglichst schnell ein Nachtragshaushalt mit dem zur Zeit geschätzten Bedarf beschlossen werden‘, so Finanzminister Peter-Jürgen Schneider. ‚Der dafür heute beschlossene Entwurf deckt diesen Bedarf sicher ab.‘

 

Für die Privathaushalte sind freiwillige finanzielle Leistungen vorgesehen. Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Pro erwachsene Person können 500 € beantragt werden, pro Kind 250 €, maximal 2.500 € pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich.

 

Zuständig für die Bewilligung von Soforthilfen sind die Landkreise sowie die kreisfreien und großen selbständigen Städte; sie nehmen ab nächster Woche Anträge entgegen. Mehr Informationen zur Soforthilfe und das entsprechende Antragsformular werden ab Freitag unter www.hochwasser.niedersachsen.de in das Internet eingestellt. Nach Beschluss des Landtages in der kommenden Woche können Mittel ausgezahlt werden.

 

Darüber hinaus sollen zusätzliche Unterstützungshilfen gewährt werden, soweit eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden konnte. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit noch entwickelt und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

 

Ein unter der Federführung des Umweltministeriums gebildeter ressortübergreifender Stab koordiniert die Aufarbeitung der Hochwasserschäden durch das Land. Gegenwärtig findet eine Schadensermittlung für die kommunale Infrastruktur statt, die in zwei Wochen abgeschlossen sein soll.“


 

4.    Ausführung des Aufnahmegesetztes; hier: Feststellung der Höhe der Kostenabgeltungspauschale für die Zahlungen im Jahr 2017

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), hat uns den in der Anlage beigefügten Erlass übersandt.

 

Mit diesem Erlass setzt das Ministerium die Höhe der Kostenabgeltungspauschale nach § 4 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 AufnG für die Zahlungen im Jahr 2017 auf insgesamt 11.192 Euro fest.

 

Die Ermittlung dieses Betrages erfolgte auf der Grundlage der vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermittelten Asylbewerberleistungsstatistik.

 

Anlage

 

 

5.    Ergebnisse der 227. (außerordentliche) Sitzung des Präsidiums am 9. August 2017

 

In seiner Sondersitzung in der vergangenen Woche zum Thema Integration von Geflüchteten hat das Präsidium verschiedene Beschlüsse gefasst.

 

Da derzeit die notwendigen Voraussetzungen für den Familiennachzug im Bereich Schule, Kita, Wohnraumversorgung und auf dem Arbeitsmarkt sowie bei der Versorgung mit Sprach- und Integrationskursen noch nicht vorliegen, forderte das Präsidium eine unverzügliche Schaffung der Voraussetzungen für den Familiennachzug. Notwendig ist eine Steuerung des Familiennachzugs durch den Bundesgesetzgeber ebenso wie die Schaffung einer aussagekräftigen Datengrundlage durch das Land, aufgrund derer die Kommunen den Bedarf an sozialer und Bildungsinfrastruktur sowie Wohnraum planen können. Da diese Voraussetzungen noch nicht geschaffen sind, hält das Präsidium die Aufrechterhaltung der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte über den März 2018 hinaus für notwendig, um den Kommunen die notwendige Zeit zu geben, bspw. im Kitabereich Räumlichkeiten und qualifiziertes Personal bereitzustellen.

 

Der Bereich Sekundärmigration stellt viele Städte vor erhebliche soziale Herausforderungen. Die Städte sind für Geflüchtete im Schnitt deutlich attraktiver als das Umland und es zeigt sich deshalb eine Konzentration in den jeweiligen Zentren. Das Präsidium richtete die Forderung an die Landeregierung, dauerhaft zusätzliche finanzielle Mittel für die Integration der Geflüchteten bereit zu stellen und diese dorthin zu verteilen, wo die Menschen auch nach ihrer Anerkennung leben. Mit Blick auf die vielerorts fehlenden Räumlichkeiten, das fehlende Personal und die vielfach fehlenden finanziellen Mittel beschloss das Präsidium deshalb außerdem die Forderung nach einer Wohnsitzauflage.

 

Statt der unübersichtlichen Landschaft an Förderrichtlinien zur Integration geflüchteter Menschen forderte das Präsidium eine Integrationspauschale für die Kommunen, um den konkreten Bedarfen vor Ort begegnen zu können.

 

Weiterhin bekräftigte das Präsidium noch einmal die auf der diesjährigen Städteversammlung in Hameln beschlossenen Forderungen an Land und Bund für die Integration in Kita, Schule und den Arbeitsmarkt.

 

 

6.    Europäische Woche des Sports

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns wie folgt informiert:

 

„Unter dem Motto ‚it’s time to #BeActive‘ ruft die Europäische Kommission die Europäer auf, sich in der Europäischen Woche des Sports vom 23. bis 30.09.2017 mehr zu bewegen. Die Europäische Woche des Sports hat das Ziel, Menschen für einen aktiven und gesunden Lebensstil zu begeistern. Der Deutsche Turner-Bund (DTB) als nationaler Koordinator dieser Aktionswoche will Vereine, Verbände, Kommunen, Schulen und Betriebe mobilisieren, Veranstaltungen unter dem Motto #Beactive anzumelden. Der DStGB unterstützt die Initiative und ruft die Städte und Gemeinden auf, sich aktiv zu beteiligen. Wie die Teilnahme funktioniert und was konkret getan werden kann, kann dem beiliegendem Flyer entnommen werden.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Anlage

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heiger Scholz

Hauptgeschäftsführer

 

Anlagen

 



Dokumente:

Ratstelegramm vom 15. August 2017 (PDF, 267 kB)


Anlage 1 zum Ratstelegramm vom 15. August 2017 (PDF, 1.1 MB)


Anlage 2 zum Ratstelegramm (PDF, 796 kB)


Anlage 3 zum Ratstelegramm (PDF, 3 MB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 5.2 MB)


Kontakt: bittner@nst.de