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Pressemitteilung Nr. 9/2017
NST: Notwendige Voraussetzungen für Familien-nachzug fehlen

Pressemitteilung Nr. 9/2017

NST: Notwendige Voraussetzungen für Familien-nachzug fehlen

„Wir sind beim Thema Integration in vielen Bereichen nicht weiter als vor einem Jahr, auf diese Weise ist ein geordneter Familiennachzug nicht möglich“, resümiert Frank Klingebiel (Salzgitter), Präsident des Niedersächsischen Städtetages (NST) nach einer Sondersitzung des Präsidiums des Verbandes für Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.

Die Kommunalvertreter hatten sich ausschließlich mit Fragen der Flüchtlingszuwanderung und -integration befasst und dazu u. a. von der zuständigen Dezernentin der Region Hannover, Regionsrätin Cora Hermenau, über die Erfahrungen der Region Hannover mit dem Familiennachzug unterrichten lassen. „Familien ohne die notwendige soziale Infrastruktur wie beispielsweise ausreichend Kitaplätze, notwendige Schulplätze und Beratungs- und Unterstützungsangebote in die Quartiere zu holen, halten wir nicht für verantwortungsvoll“, erläutert Klingebiel. Besorgt fügt er hinzu: „So droht in – bereits jetzt vom Zuzug stark betroffenen – Städten nicht nur die Integration bereits hier lebender Flüchtlinge zu scheitern, sondern auch der soziale Frieden zu kippen."

Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Bärbel Höltzen-Schoh unterrichtete das Präsidium über die Situation von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt. In der folgenden Diskussion stellten die Kommunalvertreter fest, dass in Niedersachsen hinsichtlich der Integrations- und Sprachkurse im Vergleich zu anderen Bundesländern immer noch ein Nachholbedarf bestehe, den aus ihrer Sicht vor allem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu verantworten hat, das in Niedersachsen anscheinend weniger erfolgreich sei als in anderen Bundesländern. Vizepräsident Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg) ergänzt: „Das Thema Integration von Geflüchteten ist nicht erledigt, nur weil nicht mehr jeden Tag hunderte Menschen mit Bussen nach Niedersachsen kommen. Im Gegenteil, die Kommunen stehen vor einem aufwachsenden Bedarf an Schulen, Kitas und Wohnungen sowie Herausforderungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt, die ohne finanzielle Mittel, entsprechende Räumlichkeiten und qualifiziertes Personal nicht zu stemmen sind. Eben daran fehlt es aber.“ 

Das Präsidium des NST fordert deshalb, unverzüglich die Voraussetzungen für den Familiennachzug zu schaffen. Solange diese nicht bestünden, müsse der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der seit März 2016 für den Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt worden ist, ausgesetzt bleiben. Den Kommunen fehlten außerdem belastbare Daten, um zu ermitteln, wie viele Menschen womöglich berechtigt seien, einen entsprechenden Antrag auf Familiennachzug zu stellen und wie viele bereits einen solchen Antrag gestellt haben. Dies sei aber zwingend notwendig, um entsprechend planen zu können. Klingebiel wörtlich: „Dort brauchen wir eine Pause beim Zuzug, um uns mit voller Kraft auf die herausfordernde Integrationsleistung der bereits hier lebenden Flüchtlinge konzentrieren zu können." Umso wichtiger sei es auch, dass der Bundesgesetzgeber Grundlagen für eine Steuerung des Nachzuges schaffe.

Zu den erforderlichen Maßnahmen zählt das Präsidium – aufgrund des Mangels an Räumlichkeiten, Personal und finanziellen Mitteln – die Verpflichtung der Flüchtlinge, an den zugewiesenen Orten wohnen zu bleiben (sog. Wohnsitzauflage). Gerade der Familiennachzug sorge hier für neue Brisanz. Hier verweigere sich bisher das Land. Dazu Klingebiel: „Die Zentren und das heißt insb. die Städte sind für viele Geflüchtete erheblich attraktiver als das Umland. Das führt in bestimmten Städten wie Salzgitter, Delmenhorst und Wilhelmshaven zu einer Konzentration, die unsere Integrationsfähigkeit übersteigt. Grundsätzlich gilt aber auch für die mittleren und kleineren Städte, dass Flüchtlinge lieber in diese ziehen, als in das ländliche Umland.“

„Die finanziellen Mittel müssen dahin verteilt werden, wo die Menschen leben“, bekräftigt Mädge. Dazu sollten die vielen unübersichtlichen Leistungen von Land und Bund zu einer Integrationspauschale für die Kommunen umgestaltet werden. „Die derzeitigen Förderprogramme der einzelnen Landesministerien sind viel zu kompliziert, nicht aufeinander abgestimmt und damit wenig zielgenau", so der Vizepräsident weiter.

Das NST-Präsidium bekräftigte ferner die bereits im März auf der diesjährigen Städteversammlung beschlossenen Forderungen zur Schaffung der notwendigen Maßnahmen im Bereich Kita, Schule und Arbeitsmarkt an Land und Bund. Dazu zählt bspw. die Forderung nach den notwendigen Finanzmitteln für die Schaffung und den Betrieb der zusätzlichen Plätze in der Kindertagesbetreuung für die Flüchtlingskinder und nach einem Programm zur kurzfristigen Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern sowie Kindertagespflegepersonen. Auch fordert der NST den Einsatz von Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Integrationshelferinnen und Integrationshelfern mit passenden Sprachkenntnissen an den Schulen.

28. August 2017

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel:  0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22

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