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Pressemitteilung Nr. 4 / 2024
Immer noch kein frisches Geld für Krankenhäuser

„Das heutige Ergebnis des Vermittlungsausschusses bringt die Krankenhäuser in Niedersachsen keinen Schritt weiter. Noch immer ist kein neues Geld für die Krankenhäuser in Sicht. Noch immer besteht keine Klarheit über die künftige Struktur der Krankenhausfinanzierung“, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Stadt Salzgitter, Präsident des Niedersächsischen Städtetages.

Die Länder haben heute einem Gesetz (Krankenhaustransparenzgesetz) zugestimmt, das keinen echten Mehrwert erkennen lässt und vor dem Hintergrund der geplanten Krankenhausreform überflüssig ist. Im Gegenzug wurde über finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser gesprochen (wie der Erhöhung des Landesbasisfallwertes), von der keiner der Beteiligten weiß, wann sie wie und in welcher Form konkret kommt. Damit für die Krankenhäuser das dringend benötige Geld aus der Erhöhung des Landesbasisfallwertes fließt, müssen die Länder wiederum einem weiteren Gesetz (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) zustimmen. Das birgt ein immenses Risiko.

„Unsere klare Forderung, den Landesbasisfallwert rückwirkend zum 1. Januar 2024 um mindestens 4 Prozent zu erhöhen, wurde nicht erfüllt.  Damit benötigen die Kommunen weiterhin Unterstützungsmaßnahmen bei der Aufrechterhaltung ihrer Krankenhausstrukturen. Das heißt, wir brauchen entweder schlicht Landesgeld oder aber mindestens einen Rettungsschirm durch eine kreditweise Refinanzierung der Trägerleistungen aus dem Betrieb und zur Zwischenfinanzierung von Investitionen in Krankenhäusern über eine Bank unter dem Einfluss des Landes, für die sich das Land verbürgt.“, führt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, Stadt Oldenburg, Vizepräsident des Niedersächsischen Städtetages, aus.

„Die Kommunen brauchen dringend eine Ausweitung der Regelung des § 182 Abs. 4 NKomVG zur Bewältigung dieser krisenbedingten finanziellen Herausforderungen. Es wird billigend in Kauf genommen, dass die kommunalen Haushalte für die Unterstützung der Krankenhäuser andere wichtige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge in Frage stellen müssen. Diese Politik kann man niemanden mehr erklären. Das Land lässt sich hier zweimal auf den faulen Kompromiss ein, einem Gesetz zuzustimmen. Während Bund und Länder über Monate verhandeln, finanzieren die Kommunen die Betriebskosten ihrer Krankenhäuser schön weiter, obwohl es sich hierbei eindeutig nicht um eine kommunale Aufgabe handelt. “, erklärt Klingebiel.

22.03.2024

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Dr. Kirsten Hendricks, Mobil: 0172 / 53975-22, E-Mail: hendricks@nst.de



Dokumente:

Presseinformation Nr. 4 / 2024 (PDF, 161 kB)


Alle Dokumente als Zip (ZIP, 683 kB)


Kontakt: teuber@nst.de