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Pressemitteilung Nr. 1 / 2024
NST: Umsetzung Rechtsanspruch Ganztag: Langes Warten auf Fördermittel für kommunale Investitionen

Die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kann bis zum Schuljahr 2026/2027 nicht umgesetzt werden. „Als Krönung empfinden wir die immense Zeitverzögerung, die durch fehlende Fördermittel des Bundes und des Landes entsteht“, so der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz, Oberbürgermeister Claudio Griese (Stadt Hameln): „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist eine schulische und gesellschaftliche Mammutaufgabe, die auf die Kommunen abgeladen wird. Der Bund beschließt, das Land zögert, die Kommunen strampeln – ohne Unterstützung.“

„Statt Bürokratieabbau tatsächlich zu betreiben, wird zusätzlicher Verwaltungsaufwand geschaffen: Der fertige Förderrichtlinienentwurf des Landes muss vom Bund zunächst abgesegnet werden. Der Bund genehmigt die Förderrichtlinie aber nicht. Man betreibt Wortklauberei und hat anscheinend viel Zeit in Berlin. Das Land bittet jetzt die kommunalen Spitzenverbände, beim Bund zu intervenieren und Druck zu machen. Ein völlig absurdes Verfahren. Die Kommunen verlieren dadurch wertvolle Zeit für erforderliche Investitionen“, so Griese: „Kinder, Familien, Erziehende, Schulen und Kommunen sind die Leidtragenden.“

„Alle Beteiligten wissen, dass die Ganztagsbetreuung aufgrund der verschiedenen Herausforderungen – auch bei den Investitionen – vielerorts nicht vollständig und zeitgerecht erfüllt werden kann“, führt Griese aus: „Hier wird zum wiederholten Mal auf Kosten der kommunalen Familie eine Politik gemacht, die nicht zielführend und unterstützend ist, sondern lähmt und gängelt.“

20. Februar 2024

Ansprechpartner:

Dr. Jan Arning, Mobil: 0172 / 53975-16, E-Mail: arning@nst.de

Stefan Wittkop, Mobil: 0172 / 53975-13, E-Mail: wittkop@nst.de



Dokumente:

Pressemitteilung Nr. 1 /2024 (PDF, 157 kB)


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