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Presseinformation Nr. 5 / 2016
Bund und Länder müssen gemeinsam Sprachförderung finanzieren

Pressemitteilung Nr. 5 / 2016
Bund und Länder müssen gemeinsam Sprachförderung finanzieren
 


Der Niedersächsische Städtetag (NST) sieht in der Sprachförderung eine Gemeinschaftsaufgabe, die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden muss. „Das Erlernen der deutschen Sprache ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Diese Aufgabe kann nicht nur von den Kommunen und den Ländern finanziert werden. Vielmehr ist diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung gemeinsam zu tragen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des NST, Heiger Scholz, vor der Integrationskonferenz der Niedersächsischen Landesregierung.
 
In seiner Regierungserklärung hat der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil ausdrücklich hervorgehoben, dass die Integration eine große gemeinsame Anstrengung aller staatlichen Ebenen darstelle und sich auch die ganze Gesellschaft engagieren müsse. Diese Gemeinschaftsaufgabe müsse, so Scholz, unterstützend auf verschiedene Schultern verteilt werden. Dies gelte insbesondere für die Sprachförderung.
 
Im Positionspapier „Integration von Flüchtlingen“ hat der NST seine Position und Forderungen formuliert.
 
Der NST fordert vom Land:
·   die Anerkennung, dass Sprachförderung grundsätzlich eine Aufgabe des Landes ist. Das Land wird aufgefordert, sich dieser Verantwortung in vollem Umfang zu stellen. Alle Aufgaben, die vor Ort von Schulträgern freiwillig übernommen werden, sind additive Zusatzmöglichkeiten, die das Land nicht von seiner o.g. Verpflichtung befreien.
·   dass dem Mangel an zugelassenen Lehrkräften durch kritische Überprüfung der Mindestanforderungen an die Qualifikation des Personenkreises, der Sprachförderung durchführen kann, entgegengewirkt wird – kurzfristig.
·   die Einbeziehung des Ehrenamtes in dem Bereich der Sprachförderung an Schulen zu erleichtern.
·   Sprachlernklassen bedarfsgerecht in ganz Niedersachsen einzuführen.
·   Sprachförderung verpflichtend in jedem Schulfach zu integrieren.
·   dass das Sprach- und Integrationsprojekt an berufsbildenden Schulen (SPRINT) bedarfsgerecht ausgebaut und erweitert wird.
·   zusätzlich zu den bestehenden Sprachlernklassen Online-Angebote und Apps für die Sprachförderung zur Verfügung zu stellen und entsprechende Projekte finanziell zu fördern.
·   die Studienplätze für Lehrkräfte zu erhöhen, um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken.
·   die Alphabetisierung von Flüchtlingskindern als neue Aufgabe anzuerkennen und das gesamte Lehrpersonal entsprechend fortzubilden. Sprachförderung muss in allen Schulfächern erfolgen. Darüber hinaus müssen niedrigschwellige Angebote, wie Alphabetisierungskurse für Flüchtlingskinder, installiert werden.
·   bei der Beschulung von Flüchtlingskindern ihre häufig kürzere Verweildauer in unserem Schulsystem zu berücksichtigen, um sie zu einem geordneten Schulabschluss zu führen und sie auf eine Berufsausbildung vorzubereiten.
·   dass dem Schulbesuch vorgeschaltete Sprachförder- und Integrationskurse für Flüchtlingskinder im Rahmen der bestehenden Schulpflicht besucht werden können. Dies muss auch für entsprechende kommunale Kursangebote – in Abstimmung mit der Landesschulbehörde – ermöglicht werden,
·   dass alternative Ausbildungsmöglichkeiten, z. B. in den Jugendwerkstätten, ausgebaut werden, um jungen Flüchtlingen einen Einstieg in die Berufsausbildung zu ermöglichen.
·   dass das vielseitige Engagement der Kommunen bei der Integration der Flüchtlinge auch unkonventionell und partnerschaftlich unterstützt wird. Im Sinne einer bestmöglichen Förderung der jungen Menschen sind alle Kräfte zu bündeln und gemeinsame Angebote zu entwickeln.
 
Angesichts der enormen Anzahl von Flüchtlingskindern im schulpflichtigen Alter sind weitere Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung in Schulen dringend notwendig. Aufgrund des Mangels an Lehrkräften muss der Personenkreis derjenigen, die Sprachförderung an Schulen unterrichten können, kurzfristig erhöht werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es viele ehrenamtliche Helfer gibt, die über Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich verfügen. Diese Ressourcen sollten genutzt werden, um dem jetzt schon vorhandenen Engpass entgegenzuwirken.
 
Die Sprachstandsfeststellung muss als Teil der Schulpflicht verstanden werden. Die Flüchtlingskinder sollen in Vorkursen auf das Schulsystem vorbereitet werden – unterstützt durch Muttersprachler, Psychologen und Pädagogen. Diese Form der Schulpflichterfüllung muss nicht zwingend in der Schule selbst stattfinden, sondern kann auch an einem anderen Ort durchgeführt werden.
 
Viele Flüchtlingskinder sind nicht mal in ihrer Muttersprache alphabetisiert. Für sie sind vor dem Schulbesuch niedrigschwellige Angebote zur Alphabetisierung zu entwickeln. So erhalten dann alle Kinder und Jugendlichen die Chance, in unser Schulsystem integriert zu werden. Diese Angebote können ggf. auch im Familienbezug durchgeführt werden.
 
Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen muss es sein, alle Flüchtlingskinder zu alphabetisieren und anschließend dem für sie passenden Bildungszweig zuzuführen. Die Angebote sollten nach Leistungsgruppen unterschieden werden. Ein einheitliches Curriculum für das Erreichen geordneter Abschlüsse ist dringend notwendig.

Das Gesamt-Papier ist unter folgendem Link abrufbar:
http://www.nst.de/media/custom/2606_38_1.PDF?1457355595
 
 
15. März 2016
 

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel: 0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de



Dokumente:

Presseinformation Nr. 5 / 2016 (PDF, 25 kB)


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