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Presseinformation Nr. 17 / 2015
NST begrüßt Neuentwurf des Landesraumordnungsprogramms

Pressemitteilung Nr. 17 / 2015
NST begrüßt Neuentwurf des Landesraumordnungs-programms
 


Als Schritt in die richtige Richtung begrüßt der Niedersächsische Städtetag (NST) den durch die Landesregierung vorgelegten geänderten Entwurf zur Novelle des Landesraumordnungsprogramms (LROP). Dieser greift eine Reihe von Forderungen des NST auf.
 
So wird auf überzogene Vorgaben zur Siedlungsentwicklung verzichtet. Auch bleibt die Möglichkeit erhalten, Grundzentren mit mittelzentralen Teilfunktionen festzulegen. Zur Planung großflächiger Einzelhandelsbetriebe fordert der NST jedoch weiterhin eine überzeugende Lösung. Zwar will das Land die hierfür wichtigen Verflechtungsbereiche nicht mehr allein anhand von PKW-Fahrzeiten festlegen. „Die jetzt vorgesehene Festlegung der Verflechtungsbereiche durch die Landkreise verspricht jedoch auch keine funktionierende Steuerung, insbesondere wenn die Bereiche – wie in den meisten Fällen – Landkreisgrenzen überschreiten“, so Heiger Scholz, Hauptgeschäftsführer des NST. Zudem fehle immer noch eine realistische Definition der Verflechtungsbereiche für Oberzentren wie Hannover oder Braunschweig. Das erschwere ihnen unnötig, ihren Versorgungsaufgaben gerecht zu werden.
 
Nach intensivem Dialog mit den Kommunen spricht sich der NST dafür aus, die Grenze der regionalen Steuerung für Einzelhandelsbetriebe von 800 auf 1.200 Quadratmeter Verkaufsfläche anzuheben. Die Zulassung kleinerer Betriebe soll allein der Planungshoheit der Gemeinden überlassen bleiben. Der NST sieht in der Raumordnung eine wichtige Aufgabe des Landes und der regionalen Planungsträger. „Überörtliche Planung ist Voraussetzung, um eine auf Grund-, Mittel- und Oberzentren ausgerichtete Infrastruktur zu erhalten und zu entwickeln. Das ist gerade für die Attraktivität des ländlichen Raums von elementarer Bedeutung“, so Scholz.
10. Dezember 2015
 

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel: , 0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22

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