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19. Niedersächsische Städteversammlung – Flüchtlingsintegration und Investitionsstau im Fokus
Pressemitteilung Nr. 4 / 2017

Pressemitteilung Nr. 4 / 2017

19. Niedersächsische Städteversammlung – Flüchtlingsintegration und Investitionsstau im Fokus

 

Rund 400 niedersächsische Bürgermeister und Ratsmitglieder konnte der Niedersächsische Städtetag (NST) auf seiner 19. außerordentlichen Städteversammlung am 8. und 9. März 2017 in Hameln begrüßen. Die Veranstaltung findet alle zweieinhalb Jahre statt und ist die zentrale Plattform kommunaler Meinungsbildung in Niedersachsen. Prominente Gäste wie der niedersächsische Ministerpräsident Stephan, der niedersächsische Landtagspräsident Bernd Busemann, der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds Roland Schäfer sowie Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, machten die Versammlung darüber hinaus zum Diskussionsforum der Kommunen mit der niedersächsischen Landesregierung. Neben der kommunalen Sicherheits- und Wohnungspolitik prägten insbesondere die Themen Flüchtlingsintegration und kommunale Investitionen die Debatte. Die Städteversammlung verabschiedete hierzu jeweils eigene Resolutionen.    

 

Integration entscheidet sich in den Kommunen

Nach Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden sieht der NST bei ihrer Integration jetzt die ganze Breite der Arbeits-, Sozial-, Wohnungs- und Bildungspolitik gefordert. Die dazu nötigen finanziellen Mittel müssten von Bund und Ländern kommen und den Städten und Gemeinden auf lange Sicht zur Verfügung gestellt werden.  „Das Geld muss dort ankommen, wo die Menschen sich aufhalten. Das sind nun mal die Städte und Gemeinden. In ihnen entscheidet sich Erfolg oder Misserfolg der Integration“, so Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Vize-Präsident des NST.

 

Der Forderungskatalog der Städteversammlung an den Bund und das Land Niedersachsen ist entsprechend lang. Er reicht von der Entwicklung spezifischer Arbeitsmarktinstrumente zur Integration der Flüchtlinge bis hin zur vollständigen Erstattung der Gesundheitskosten für Flüchtlinge durch das Land. Auch Gesetze wie beispielsweise das Baurecht, gelte es zu ändern. „Die aktuellen Maßnahmen zur Deckung des aktuellen und zukünftigen Wohnraumbedarfs reichen nicht aus. Bund und Länder müssen im Baurecht bürokratische Investitionshürden – insbesondere im Vergaberecht – dauerhaft lockern und kostentreibende Standards für öffentliche Bauten und Infrastruktur senken“, so Mädge.

 

Masterplan gegen wachsenden Investitionsstau  

Der NST beklagt einen gewaltigen Investitionsstau in den Städten und Gemeinden Niedersachsens. Dieser belaufe sich in den Kommunen bundesweit im Jahr 2015 auf rund 136 Milliarden Euro. Davon entfielen allein auf die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur 35 Milliarden Euro und weitere 34 Milliarden Euro auf die Schul- und Bildungsinfrastruktur.

 

Sehr kritisch sieht der NST auch den fortschreitenden Wandel kommunaler Haushalte von „Investitionshaushalten“ zu „Sozialhaushalten“. Die Sozialausgaben stiegen weiterhin ungebremst und seien zudem regional höchst unterschiedlich verteilt. „Jährliche Wachstumsraten der Sozialausgaben zwischen fünf und zehn Prozent können auf Dauer auch von noch so erfreulich ansteigenden Steuereinnahmen nicht aufgefangen werden“, sagt Mädge. Der NST fordert deshalb von Bund und Ländern einen „Masterplan kommunale Infrastruktur“. Nur so könnten die riesigen kommunalen Investitionsrückstände strukturiert und kontinuierlich abgebaut werden.

 

 

09. März 2017

 

Ansprechpartner: Heiger Scholz, Tel:  0511 / 368 94-22, Mobil: 0172 / 53975-22

Diese Meldung finden Sie auch zum Download auf www.nst.de



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